Rechtliches

Barrierefreiheitserklärung

Wie barrierefrei scenebrew.com ist, was noch nicht funktioniert und wie Sie eine Barriere melden.

Zuletzt aktualisiert:

Die Dyadic Games GmbH ist bemüht, ihre Website scenebrew.com barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website scenebrew.com in deutscher und englischer Sprache. Die Scenebrew-Anwendung selbst ist noch nicht in Betrieb und wird vor dem Start gesondert geprüft.

Stand der Vereinbarkeit

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, wie sie die harmonisierte Norm EN 301 549 übernimmt.

Nach dem Ergebnis der unten beschriebenen Prüfung ist diese Website mit WCAG 2.1 AA vollständig vereinbar: Die automatisierte Prüfung fand keine Verstöße, und alle Funktionen, einschließlich des Cookie-Banners, sind ausschließlich per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und ohne Tastaturfallen. Da eine Prüfung mit Screenreadern noch aussteht, nehmen wir Hinweise auf Barrieren gern entgegen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Dyadic Games GmbH:

  • automatisierte Prüfung mit axe-core 4.13 gegen die Kriterien der WCAG 2.1 A und AA, jeweils in Desktop- und Mobilansicht, auf 8 Seiten (Startseite deutsch und englisch, Über uns, Blog, Impressum, Datenschutz, diese Erklärung in beiden Sprachen);
  • manuelle Prüfung der Bedienung ausschließlich per Tastatur, vor und nach der Cookie-Entscheidung.

Eine Prüfung mit Screenreadern oder durch Menschen mit Behinderungen hat noch nicht stattgefunden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26. September 2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns an office@dyadicgames.com oder rufen Sie uns an unter (+43) 720 519600. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) an die Marktüberwachungsbehörde wenden: das Sozialministeriumservice (SMS), www.sozialministeriumservice.gv.at.